Spenden
Spendenkonto
Patenschaften für Erdbebenopfer in der Türkei e.V.
IBAN: DE51 6925 0035 1055 5813 32
BIC: SOLADES1SNG
Bank: Sparkasse Hegau-Bodensee
Spenden
Spenden sind beim Zuwendungsempfänger (gemeinnützige Einrichtung) unabhängig von der Höhe steuerfreie Einnahmen. Je nach Tätigkeitsfeld der Organisation können sie eine wichtige Finanzierungsquelle sein.
Der Spender kann mit der Spendenbescheinigung den Sonderausgabenabzug geltend machen. Seine steuerpflichtigen Einkünfte - und damit die Steuerbelastung - mindern sich also um den Spendenbetrag. In Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes "bezuschusst" das Finanzamt also die Spende an die gemeinnützige Einrichtung. Auch Unternehmen (Kapitalgesellschaften) können Spenden steuerlich geltend machen.
Der steuerliche Spendenabzug ist eine wichtige Spendenmotivation. Zur Unterstützung des guten Zwecks kommt der Steuervorteil hinzu.
Kleinspendenregelung
Für Spenden bis 300 € (Kleinspenden) an eine gemeinnützige Einrichtung ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Es genügt hier einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Außerdem muss der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt, angegeben sein.
Großspenden
Spenden sind in beliebiger Höhe steuerlich abzugsfähig. Ist der Spendenbetrag aber in einem Jahr höher als 20% der eigenen steuerpflichtigen Einkünfte, muss der Spendenabzug über mehrere Jahre verteilt werden.